Ab September 2021 wird in unserer Pfarrei St. Peter und Paul eine neue Gottesdienstordnung gelten. Diese löst diejenige ab, die vor fünf Jahren durch den Seelsorgerat mit der Fusion in Kraft trat. Das Priesterteam hat mit dem Pastoralteam und dem Liturgieausschuss des Pfarreirates vorüberlegt und den Vorschlag im Pfarreirat diskutiert. Dort wurde die neue Gottesdienstordnung verabschiedet.
Warum eine neue Gottesdienstordnung?
1. Die seit der Gründung unserer Pfarrei St. Peter und Paul gültige Gottesdienstordnung basierte auf der Grundlage, dass hier drei Priester ihren Dienst tun. Zukünftig wird aufgrund von Urlaubszeiten und anderen Abwesenheiten (Exerzitien und Studientage) zeitweise (insgesamt sind das jährlich drei Monate) ein Priester alleine alle Sakramente spenden. Das sind zum Teil 9-11 Gottesdienste am Wochenende (Sa./So.) Hierzu zählen neben den Hl. Messen die Trauungen, Ehejubiläen, Taufen und Eucharistiefeiern anlässlich von Beerdigungen, sowie Beichten. Die Entsendung eines weiteren Priesters oder Diakons in unsere Pfarrei steht nicht in Aussicht. An den Sonntagen ist dem Priester aufgrund der besonderen Bedeutung der Messfeier erlaubt, zwei hl. Messen zu feiern, an den Werktagen eine.
2. Aufgrund der priesterlichen Besetzung wurden bereits die Tauftermine vom Samstagnachmittag auf den Sonntagmittag verlegt. Diese Taufzeit wird von vielen Familien als zu spät empfunden. Um Änderung wurde gebeten.
3. Die Pandemie hat die gottesdienstliche Praxis und Mitfeier stark und beschleunigt verändert, was sich in den Kirchenbesucherzählungen niederschlägt. Eine Veränderung hin zu einer vergleichbaren Situation vor der Pandemie ist nicht absehbar.
Warum jetzt?
Kurzfristig wird bereits im September urlaubsbedingt nur ein Priester in unserer Pfarrei zur Verfügung stehen. Eine geänderte Gottesdienstordnung soll nicht nur dann und in Abwesenheitszeiten gelten, sondern mittelfristig dauerhaft, um Planungssicherheit zu geben. Eine Änderung braucht auch wegen der Messbestellungen und der Anmeldung zur Sakramentenspendung eine Vorlaufzeit in den Pfarrbüros. Deshalb wird diese Änderung bereits in den Sommerferien, also rechtzeitig vor September angekündigt.
Entsprechend gilt ab dem 1. September 2021 folgende Gottesdienstordnung:
Sonntagsmessen
Samstag
17:00 Uhr: St.-Walburga-Kirche
18:30 Uhr: St.-Stephanus-Kirche
Sonntag
1., 3. und 5. Sonntag im Monat
08:00 Uhr: St.-Walburga-Kirche
10:00 Uhr: St.-Andreas-Kirche
2. und 4. Sonntag
08:00 Uhr: St.-Andreas-Kirche
10:00 Uhr: St.-Walburga-Kirche
18:30 Uhr: St.-Andreas-Kirche (EvenMASS)
Werktagsmessen
Montag, 18.30 Uhr, St.-Walburga-Kirche
Dienstag, 18.30 Uhr, St.-Stephanus-Kirche
Mittwoch, 18.30 Uhr, St.-Walburga-Kirche
Donnerstag, 18.30 Uhr, St.-Andreas-Kirche
Freitag, 18.30 Uhr, St.-Walburga-Kirche
Zusätzlich:
Dienstag, 15:00 Uhr, 1. Dienstag im Monat: Senioren St. Walburga
Dienstag, 08:30 Uhr, 2. Dienstag im Monat: kfd St. Andreas
(an allen anderen Dienstagen: Laudes)
Dienstag, 08:30 Uhr, 3. Dienstag im Monat: kfd St. Walburga
Taufen
11.15 Uhr
1. und 3. Sonntag: St.-Andreas-Kirche
2. und 4. Sonntag: St.-Walburga-Kirche
5. Sonntag: St.-Stephanus-Kirche
• Taufen sind weiterhin auch in allen Hl. Messen möglich
• die Taufregelung tritt in der Sonntagsregelung im November in Kraft, die Uhrzeit bereits ab September
Was ändert sich in unseren drei Gemeinden? (Rote Markierung)
Die Messzeit am Sonntag um 11 Uhr entfällt. Statt bisher drei Hl. Messen am Sonntagvormittag werden nunmehr zwei und diese wechselweise um 8 Uhr und um 10 Uhr in der St. Walburga- und in der St. Andreas-Kirche gefeiert. Jeder Kirchort hat eine feste Zeit, nämlich St. Walburga Sa. 17 Uhr; St. Stephanus Sa. 18.30 Uhr und St. Andreas So. 18.30 Uhr.
Die Tauffeiern beginnen sonntags bereits um 11.15 Uhr, am 1. bis 4. Sonntag in der Kirche, in welcher die 10-Uhr-Messe gefeiert wurde, am 5. Sonntag in der St. Stephanus-Kirche.
In der St. Walburga-Kirche beginnt die Vorabendmesse am Samstag eine halbe Stunde eher als bisher, nämlich um 17 Uhr. Die Sonntagmessen sind am 1., 3. und 5. Sonntag im Monat um 8 Uhr, am 2. und 4. Sonntag im Monat um 10 Uhr.
Zukünftig feiern wir in der St. Stephanus-Kirche eine Vorabendmesse um 18.30 Uhr statt einer Hl. Messe am Sonntagmorgen.
Die Vorabendmesse in der St. Andreas-Kirche wird zukünftig in der St. Stephanus-Kirche gefeiert. Die Sonntagmessen in der St. Andreas-Kirche sind am 1., 3. und 5. Sonntag im Monat um 10 Uhr, am 2. und 4. Sonntag im Monat um 8 Uhr. Die Hl. Messe am Mittwochvormittag um 8.30 Uhr entfällt. Die Gemeinschaftsmesse der kfd wird auf den 2. Dienstag im Monat verschoben. (An allen anderen Dienstagen wird stattdessen die Laudes gesungen.)
Welche Vorteile hat die neue Gottesdienstordnung?
An den Wochenenden hat jeder Kirchort einmal seine feste Zeit. Zuvor war das in St. Walburga und in St. Andreas der Fall, jetzt auch in St. Stephanus.
Das sonntägliche Wechseln der Gottesdienstzeiten an den einzelnen Kirchorten ist vereinfacht.
Die Uhrzeiten für die Tauffeiern um 11.15 Uhr sind familiengerecht.
Es gibt mehr Freiraum für weitere Gottesdienstformen. Die Sonntagabendmesse um 18.30 Uhr in der St. Andreas-Kirche wird bereits in der besonderen Form rund um den Altar als sogenannte EvenMASS gefeiert. Die Familiengottesdienste können zukünftig auch als Wortgottesfeiern am Sonntag gefeiert werden. Dies kann parallel zu den Taufgottesdiensten geschehen, aber auch um 10 Uhr in der Hl. Messe bzw. in den Vorabendgottesdiensten. Die Verschiebung der Vorabendmesszeit in Ramsdorf auf 17 Uhr bietet zudem die besondere Möglichkeit, in dieser Messe Ehejubiläen zu begehen.
Es gibt mehr Freiraum für Zusatzmessen. Wenn beide Priester der Pfarrei anwesend sind (was dreiviertel des Jahres gilt), kann auch zu einer weiteren Zeit am Sonntag eine besondere Messe gefeiert werden, z. B. im kleinen Kreis von Kommunionkindern, beim auswärtigen Besinnungswochende, als zusätzlicher Erstkommuniongottesdienst oder als Familienmesse.
Aufgrund der zeitlichen Abstände der einzelnen Hl. Messen können sowohl ein Sakristan wie ein Organist alle Dienste versehen. Somit sind den kirchlichen Mitarbeitern zukünftig auch freie Sonntage möglich bzw. Abwesenheitsvertretungen erleichtert.
Welche Fragen bleiben?
Sind in der St. Stephanus-Kirche weiterhin Sondergottesdienste am Sonntag möglich?
Ja. Sowohl Erstkommunionfeiern, Familien- oder auch Taizégottesdienste und viele mehr können dort nach Absprache und Möglichkeit zusätzlich gefeiert werden.
Was passiert mit den Erstkommunionfeiern im September und Oktober und mit den Messintentionen, die nach der alten Ordnung bereits bestellt sind?
Die Erstkommunionfeiern können zur geplanten Uhrzeit als Zusatzmesse gefeiert werden. Bezüglich der bereits bestellten Messintentionen wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro. Ansonsten wird der Intention in der am jeweiligen Tag in der entsprechenden Kirche geänderten Messzeit gedacht.
Wann feiern wir zum Beispiel zukünftig unsere Schützenmessen?
In der St. Andreas-Gemeinde besteht weiterhin die Möglichkeit zur gewohnten Zeit, also am Vorabend zum Pfingstfest und am vierten Samstag im August Schützengottesdienste zu feiern. Ebenso sind nun Zeiten am Sonntagvormittag möglich, wie sie ehemals in der Tradition der Vereine verankert waren. Wir bitten alle Vereine und Gruppen um Rücksprache im Pfarrbüro.
Zu welchen Zeiten werden zukünftig Hochzeiten und Ehejubiläen gefeiert?
Um den vielen Trauungen und Ehejubiläen in unserer Pfarrei terminlich gerecht werden zu können, bitten wir darum, auch die Freitagnachmittage in der Planung mit zu erwägen. Ebenso sind für die Ehejubiläen Segnungsandachten auch mit unseren Pastoralreferenten möglich. Diese können sowohl in unseren Kirche wie auch an anderen Orten gefeiert werden. Auch die Vorabendmesszeit in der St. Walburga-Kirche bietet eine neue Möglichkeit, sowohl für Ehejubiläen wie für Trauungen.
Dank
Ein ausdrücklicher Dank gilt allen Mitfeiernden unserer Gottesdienste, die gerade auch in den vergangenen Jahren viele Veränderungen mitgetragen haben. Die neue Ordnung soll jetzt mittelfristig Beständigkeit gewährleisten.





